Verwaltungsstrafe mit Rechtsschutzversicherung bekämpfen

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WANN EIN EINSPRUCH SINN MACHT
Ein Einspruch oder eine Beschwerde lohnt sich, wenn die Strafe entweder der Höhe nach ungerecht ist (weil Sie zB ein geringes Einkommen haben oder bisher verwaltungsstrafrechtlich unbescholten sind) oder weil die Strafe schon dem Grunde nach unrichtig ist(zB weil Sie nachweislich nicht zu schnell gefahren sind, gar nicht der Lenker gewesen sind oder - bei Missachtung einer Lenkererhebung Ihnen die Lenkererhebung gar nicht zugestellt worden ist).
Rechtsschutzversicherungen (wie zB Generali, UNIQA, Allianz, Wiener Städtische etc.) decken in der Regel die Kosten für die Rechtsmittelverfolgung, sofern der Einspruch rechtlich begründet ist.
Wir prüfen Ihre Strafe auf rechtliche Unzulässigkeit und schützen Ihre finanziellen Interessen und Grundrechte durch fundierte juristische Expertise.

HÄUFIGE FRAGEN
Was ist ein Einspruch?
Ein Einspruch ist ein formelles Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung. Damit wird die Strafe aufgehoben und das ordentliche Verfahren eingeleitet, innerhalb dessen man alle Beweismittel und Gründe für Ihre Unschuld bei der Behörde einbringen kann. In weiterer Folge wird entweder das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt oder es ergeht ein Straferkenntnis, welches wiederum mit einer Bescheidbeschwerde bekämpft werden kann.
Welche Fristen gelten?
Die Rechtsmittelfrist für einen Einspruch beträgt in der Regel 2 Wochen nach dem Erhalt der Strafverfügung. Sie müssen diesen Zeitraum unbedingt einhalten, um Ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Bei einem Straferkenntnis (Bescheid) beträgt die Rechsmittelfrist 4 Wochen (ab Zustellung).
Wie übernimmt die Versicherung?
Die Kosten für den Einspruch werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Sie müssen lediglich die Strafverfügung und Ihre Polizze hochladen. Im Idealfall lassen Sie mich auch gleich wissen, welche Gründe für Ihren Einspruch bestehen und die Strafe Ihrer Meinung nach unzulässig machen.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn die Strafe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Sie einen Nachweis über Ihre Unschuld (Dashcam-Aufnahmen, Zeugen, Fotos, etc.) haben, die die Strafe widerlegen.
Was muss ich beim Upload beachten?
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Strafverfügung und Ihre Rechtsschutz-Polizze vollständig und lesbar sind. Unklare oder fehlende Dokumente können die Prüfung behindern.
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MAG. DAVID ZELLINGER
Rechtsanwalt Mag. David Zellinger ist Ihr Experte im Verwaltungsstrafrecht für ganz Österreich (mit Sitz in 1080 Wien). Dank umfassender Erfahrung und juristischem Know-how analysiert er jede Verkehrsstrafe präzise. Als Ihr Anwalt vertritt er Ihre Interessen bis zum Ende, schafft Transparenz und kämpft engagiert für Ihr gutes Recht.

